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Gründe, warum Sie in einem Duty-Free-Shop Ihr Flugticket vorzeigen müssen


Wissen für Reisenerds

Warum du im Duty-free-Shop dein Flugticket vorzeigen musst

Der Duty-free-Shop liegt an Flughäfen immer hinter der Sicherheitskontrolle. Warum muss man also, wenn im Airport-Laden kauft, die Bordkarte erneut vorlegen?

Der Duty-free-Shop liegt an Flughäfen immer hinter der Sicherheitskontrolle. Warum muss man also, wenn im Airport-Laden kauft, die Bordkarte erneut vorlegen?

© Quelle: imago stock&people

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Die meisten Reisenden haben es schon mal gemacht – aber die wenigsten wissen, warum: Wer im Duty-free-Shop einkaufen möchte, wird an der Kasse nach seiner Bordkarte gefragt – der reisereporter verrät dir den Grund.

Katharina  Weiß

Wer es am Flughafen zum Duty-free-Shop schafft, hat seine Bordkarte schon mindestens einmal vorgezeigt. Wer sich in diesem Bereich hinter der Sicherheitskontrolle aufhalten will, muss zwingend ein Flugticket haben. Warum muss man also, wenn man sich ein Souvenir, Zigaretten oder Kosmetik im Airport-Laden kauft, die Bordkarte erneut vorlegen?

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Wir haben ein Unternehmen gefragt, das es wissen muss. Gebr. Heinemann ist ein in Hamburg ansässiger Groß- und Einzelhändler, der in über 90 Ländern tätig ist und Duty-free-Shops betreibt: „Der Betrieb von Duty-free-Shops setzt den individuellen Nachweis des Reiseziels gegenüber den Finanzbehörden durch den Händler voraus. Dieser Nachweis wird durch den Scan der Bordkarte erbracht“, heißt es aus dem Unternehmen auf Nachfrage des reisereporters.

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Der Hintergrund sei, dass sich durch die Produktauswahl des Kunden oder der Kundin in Kombination mit dem Reiseziel entscheidet, welche Steuern und Abgaben der Händler zu leisten hat. Dieses wird dann durch das Vorzeigen der Bordkarte im Kassierprozess festgehalten.

„Personenbezogene Daten werden nicht gesammelt“

Auch eine Sprecherin des Münchner Flughafens bestätigt diese Erklärung und betont die Rolle des Zolls: „Die Bordkarte muss im Duty-free-Shop vorgezeigt werden, damit sichergestellt werden kann, ob der Passagier zum zollfreien Einkauf von Waren berechtigt ist.“

Hinzu kämen die Vorgaben der Finanzbehörden. Die Händler seien angehalten, die Daten zum Reiseziel in Zusammenhang mit den gekauften Waren aufzunehmen. Die Steuerabgaben an den Staat für verkaufte Duty-free-Ware sei dabei abhängig vom Zielort des Fluggastes. Die Bordkarte diene hierfür quasi als Beleg.

Die Angst mancher Reisenden, dass dabei die eigenen Shopping-Vorlieben durchleuchte werden, kann die Sprecherin des Münchner Flughafens entkräften: „Personenbezogene Daten werden hierbei nicht gesammelt.“

Was müssen Reisende aktuell wissen? Alle wichtigen News für den Urlaub findest du beim reisereporter.

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Reisereporter

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Author: Lisa Spence

Last Updated: 1704072842

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